Kurzzeitpflege – jederzeit gut versorgt
Pflegedienst München Kurzzeitpflege
Pflegedienst München Kurzzeitpflege
Pflegedienst München Kurzzeitpflege
Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige: Die Möglichkeit der Kurzzeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen. Daher sollten Sie den Anspruch auf eine maximal achtwöchige, bezuschusste Kurzzeitpflege unbedingt bei Ihrer Pflegekasse geltend machen. Was Kurzzeitpflege im Detail ist, wer Anspruch darauf hat und wie man sie beantragt, erfahren Sie im ausführlichen Ratgeberartikel auf pflege.de.
Was ist Kurzzeitpflege? – Die Definition
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, dann kennen Sie diesen Fall bestimmt: Es kann Situationen geben, in denen der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege vor:
“Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.”
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege kann laut Definition nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden und ist zu Hause nicht möglich.
Starkes Team: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können gekoppelt werden. Wenn Sie nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege aufgebraucht haben, können Sie die verbleibende Zeit für eine Ausdehnung der Kurzzeitpflege umlagern. Die Kurzzeitpflege können Sie mit solchen Restkontingenten auf bis zu acht Wochen ausweiten, so dass Ihnen für die verlängerte Pflege 3.224 Euro zur Verfügung stehen.
Im Umkehrschluss können ungenutzte Kurzzeit-Pflegezeiten auch für Verhinderungspflege verwendet werden. Allerdings kann hier nur der halbe Betrag aus der Kurzzeitpflege angesetzt werden. Es gibt sich also ein Höchstbetrag von 2.418 Euro. Zusammengefasst: Es lohnt sich, diese beiden Formen der Pflege zu kombinieren!
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch auf Kurzzeitpflege hatten bis 31.12.2015 Personen, die in eine Pflegestufe eingruppiert waren. Dazu zählen nicht nur die Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3, sondern auch die sog, „Pflegestufe 0“ für Demenzpatienten. Seit Januar 2016 haben auch diejenigen Personen Anspruch, die durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich pflegebedürftig geworden sind. Nähere Informationen dazu finden Sie im Absatz „Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe / Pflegegrad“ (s.u.).
Ab Januar 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach haben ab 01.01.2017 alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie weiterhin auch Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen
PFLEGEDIENST NEUGEBAUER TIPP
Werden Sie frühzeitig aktiv, wenn Sie einen Angehörigen in der Ferienzeit in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung unterbringen möchten. Während der Schulferien sind diese Plätze ganz besonders gefragt. Rechtzeitig anmelden lohnt sich!
Ihr Team vom Neugebauer Pflegedienst München
[instagram-feed]
EMPFEHLUNGEN
Dank dem Team von Pflegedienst Neugebauer verbessert sich meine Lebensqualität jeden Tag ein bisschen mehr
Das freundliche Pflegepersonal von Pflegedienst Neugebauer hilft mir, mich im Alltag besser zu Recht zu finden.
Zuerst war ich etwas skeptisch, doch die freundlichen Pfleger von Neugebauer bedeuteten eine große Entlastung für mich und meine Angehörigen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Beratung | werktags 8:00 – 17:00 |
Betreuung | Montag – Sonntag 6:00 – 24:00 |
089 / 451 51 550
ANFAHRT
[et_social_follow icon_style=“slide“ icon_shape=“rounded“ icons_location=“top“ col_number=“auto“ counts=“true“ counts_num=“0″ total=“true“ outer_color=“dark“ network_names=“true“]