Häufige Fragen zum Pflegedienst München2023-09-24T10:34:04+00:00

Häufige Fragen zum Pflegedienst München – Häufige Fragen zum Pflegedienst München – Häufige Fragen zum Pflegedienst München

Häufige Fragen zum Pflegedienst München Neugebauer

Pflegedienst Neugebauer stellt den Patienten an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten. So möchten wir die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten. Durch unsere persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zu geschnittene Betreuung und Pflege, so dass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können.

In der ambulanten Pflege sehen wir uns als Gast beim Patienten zu Hause und organisieren daher die Pflegeeinsätze basierend auf den Wünschen unserer Klienten. Unser Augenmerk liegt in der bezugspersonenbezogenen Pflege und Betreuung. Durch unser Pflegepersonal als Bezugspersonen entsteht ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit, wodurch wir eine vertraute Pflege in der häuslichen Umgebung schaffen.

Das können Sie frei entscheiden. Wir bieten unsere ambulanten Dienste von 6:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr abends an und haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie, so dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.

Nein, solang der Patient sich zu Hause wohlfühlt.

Wir können jeden Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung versorgen. Durch unsere Flexibilität und der Möglichkeit mehrere Dienste pro Tag anzubieten, können wir jeden Patienten ambulant zu Hause versorgen und ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Viele unserer Patienten wollen nicht von zu Hause weg und können dank uns als ambulantem Pflegedienst in Ihrer eigenen Wohnung leben. Häufige Fragen zum Pflegedienst München

Fragen zur Finanzierung eines Pflegedienstes

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Finanzierung der Pflege zu Hause. Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen in der ambulanten Pflege für den Patienten. Der vereinbarte Leistungskatalog kann jederzeit angepasst werden, um die Pflege immer auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen. Wir kümmern uns um alle benötigten Verordnungen zur Behandlungspflege und die medizinischen Hilfsmittel, um eine angenehme und umfassende Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen.Häufige Fragen zum Pflegedienst München

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen zur medizinischen Versorgung des Pflegebedürftigen. Wenn ein Patient medizinische Versorgung benötigt – wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Insulin oder eine Wunderversorgung – wird eine Verordnung beim Hausarzt des Patienten angefordert und durch die Krankenkasse des Pflegebedürftigen genehmigt, um die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Danach werden die erbrachten Leistungen vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Bei der Grundpflege handelt es sich um Leistungen zur Unterstützung des Patienten zu Hause, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen vereinbaren je nach individuellen Bedarf Leistungen, wie Körperpflege, Ankleiden oder hauswirtschaftliche Versorgung und schließen einen Pflegevertrag mit Pflege zu Hause. Der Vertrag kann jederzeit angepasst werden, um auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt zu sein. Je nach Pflegegrad des Patienten können die erbrachten Leistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wenn Leistungen nicht durch die Krankenkasse oder Pflegekasse abgedeckt sind oder mehr Leistungen in Anspruch genommen werden wollen als von der jeweiligen Kasse bezahlt werden, ist es möglich diese zusätzlichen Leistungen monatlich privat zu buchen. Hierunter fallen zum Beispiel Betreuungen, um mit dem Patienten spazieren zu gehen oder einfach ein bisschen zusätzliche Zeit zu Hause zu verbringen. Pflege zu Hause stellt Ihnen hierfür eine transparente und monatliche Abrechnung zu den erbrachten Leistungen.

Fragen zum Thema Pflegegrad

Bis zum 01.01.2017 wurde der Pflegebedarf anhand von Pflegestufen definiert. Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung, besonders Demenzerkrankungen im Alter, der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NDA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer stellen eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.

Diese Regelung ist allerdings durch die Pflegereform bis 31.12.2017 außer Kraft gesetzt.

Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus, sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden.

Zur Prüfung sollten die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst Vorort in der häuslichen Umgebung sein, um Erfahrungen über die Pflege und Hindernisse des Patienten zu erläutern. Die betroffene Person und Angehörigen sollten sich, über die realistische Situation im Klaren sein, so dass nicht aus falschem Stolz die Selbstständigkeit des Patienten besser darstellt wird als diese im normalen Alltag ist.

Der Gutachter verschafft sich durch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Pflegedienst, sowie der Evaluation aller medizinischen und pflegerischen Informationen einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Anhand des NBA Begutachtungsverfahrens wird der Fragekatalog abgearbeitet und der Prüfer gibt die Evaluation an die jeweilige Pflegekasse mit einer Empfehlung zur Einstufung weiter. Der Gutachter gibt keine Angabe zum Pflegegrad, da dieser ausschließlich von der jeweiligen Versicherung festgelegt wird. Die gesamte Prüfung dauert ca. eine Stunde.

Nachdem der Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wurde, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Termin für die persönliche Pflegegrad Feststellung. Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung des Patienten statt, um ein realistisches Bild der Situation aufzeigen zu können.

Sollte sicher der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Daraufhin wird der gleiche Prozess zur Höherstufung durchlaufen wie bei der ersten Feststellung des Pflegegrades.

[instagram-feed]

EMPFEHLUNGEN

Dank dem Team von Pflegedienst Neugebauer verbessert sich meine Lebensqualität jeden Tag ein bisschen mehr

ANNA MENDOZA

Das freundliche Pflegepersonal von Pflegedienst Neugebauer hilft mir, mich im Alltag besser zu Recht zu finden.

ELISABETH SCHUSTER

Zuerst war ich etwas skeptisch, doch die freundlichen Pfleger von Neugebauer bedeuteten eine große Entlastung für mich und meine Angehörigen.

ELISABETH SCHUSTER

ÖFFNUNGSZEITEN

Beratung werktags 8:00 – 17:00
Betreuung Montag – Sonntag 6:00 – 24:00

  089 / 451 51 550

ANFAHRT

[et_social_follow icon_style=“slide“ icon_shape=“rounded“ icons_location=“top“ col_number=“auto“ counts=“true“ counts_num=“0″ total=“true“ outer_color=“dark“ network_names=“true“]

24h Bereitschaftsdienst – Beratung werktags 089 / 451 51 550 08:30 – 17:00 Uhr.

Wir rufen Sie gerne zurück

    089 / 451 51 550

    -->