Verhinderungspflege – was Sie darüber wissen müssen

Pflegedienst München Verhinderungspflege

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Sie benötigen schnell eine Vertretung für die Pflege eines Angehörigen, seien es für ein paar Stunden, Tage oder sogar Wochen. Wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, waren Sie vielleicht selbst schon einmal in dieser Situation. Doch Sie erhalten schnelle und kompetente Hilfe dank der Verhinderungspflege, auf die Empfänger von Pflegegeld Anspruch haben.

n den letzten Jahren hat bedingt durch den demographischen Wandel in Deutschland der Bedarf an Pflege stark zugenommen. Viele Angehörige nehmen gerne Hilfen wie Pflegegeld in Anspruch, übernehmen aber weiterhin den Großteil der tatsächlichen pflegerischen Leistungen selbst. In dieser Situation muss das eigene Leben mit der Pflege in Einklang gebracht werden. Doch selbst, wenn dort eine gute Balance gefunden wurde, benötigt der pflegende Angehörige hin und wieder Ruhepausen oder wird krank. Es werden in etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) Abhilfe geschaffen.

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Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Damit Sie und Ihr Angehöriger Verhinderungpflege in Anspruch nehmen können, muss mindestens der Pflegerad 2 vorliegen und die Person zuvor sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt worden sein. Auch wenn die Pflege durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst gemeinsam sichergestellt wird, ist eine Verhinderungspflege als sogenannte Kombinationsleistung möglich.

Wer übernimmt die Betreuung

Im Grunde kommt jeder als Vertretung für die Pflege eines Angehörigen in Frage, den Sie dazu beauftragen. Das können sogar Freunde oder Verwandte sein. Erfahrungsgemäß ist es jedoch empfehlenswert, einen professionellen Pflegedienst zu beauftragen. Für eine fachgerechte und liebevolle Pflege kommt es schließlich auf fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung an, um sich ganz den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen widmen zu können. Auch wir beim Flechtinger Pflegedienst helfen Ihnen gerne, wenn Sie mal ein Auszeit benötigen.

Die Verhinderungspflege kann wie gewohnt im eigenen Zuhause stattfinden, oder auf Wunsch auch stationär in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Gerne beraten wie Sie zu allen Fragen zur Ersatzpflege und eruieren mit Ihnen gemeinsam, welche Form der Vertretung in Ihrer Situation vorteilhaft ist.

Welche Leistungen sind inbegriffen

Für jedes Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf Vertretung von 42 Kalendertagen. Für die anfallenden Kosten erstattet Ihre Pflegeversicherung einen Betrag von bis zu 1.612€. Auch bei einer stationären Pflege können Kosten bis zu dieser Höhe erstattet werden. Zusätzlich können bis zu 806€ aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln beantragt werden. Der maximale Betrag zur Unterstützung von Verhinderungspflege beläuft sich demnach auf 2.418€ jährlich. Selbst Leistungen, die nicht zur Grundpflege gezählt werden, werden durch die Pflegeversicherung übernommen. Dazu gehören und anderem:

  • Begleitung beim Spazieren

  • Begleitung zu Aktivitäten

  • Betreuung zu Hause

  • Weitere, von Ihnen bestimmte und notwendige Leistungen

In der Regel wird die Verhinderungspflege direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. Um die Unterstützung zu erhalten, können Sie Ihre Pflegekasse direkt kontaktieren. Gut zu wissen ist, dass Sie auch rückwirkend Verhinderungspflege geltend machen können.

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Ziele der Verhinderungspflege

Einen Angehörigen zu pflegen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel von Ihnen abverlangt: körperlich und emotional. Viele plagen Gewissensbisse, wenn sie ihn selbst nur für eine kurze Zeit zurücklassen. Doch die Gefahr, an Burn-out, klinischen Depressionen oder auf andere Weise zu erkranken, erhöht sich, je länger der Dauerstress anhält. Wohl überlegte Pausen helfen Ihnen daher, auf lange Sicht für Ihren Angehörigen da zu sein. Diese Überlegung bildet die Grundlage für die Verhinderungspflege. Gerne beraten wir Sie beim Flechtinger Pflegedienst zu allen Ihren Fragen und erarbeiten mit Ihnen optimale Pflegestrategien.

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Schon gewusst?

Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich. Mit einer Auszeit muss nicht immer gleich ein wochenlanger Urlaub gemeint sein. Oft sind es die kleinen, überlegt gewählten Ruhepausen zwischendurch, die einen großen Unterschied machen. Oder Sie müssen lediglich für eine kurze Zeit etwas erledigen, etwa Arztbesuche. Damit Sie sich diesen Verpflichtungen ganz entspannt widmen können, vertreten wir Sie gerne auch für wenige Stunden.

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