Behandlungspflege2023-10-09T06:11:45+00:00

Pflegedienst München Behandlungspflege

Behandlungspflege: Medizinische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Alle Fragen und Antworten zur Behandlungspflege im Überblick auf pflege.de

Was ist Behandlungspflege?

„Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.“

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, dann kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die ausdrücklich durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zu Hause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.

Da die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zu Hause gewährleistet wird, wird die medizinische Behandlung im Rahmen der Behandlungspflege immer häufiger verordnet.

Leistungen der Behandlungspflege

Nach ärztlicher Anordnung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung

  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Stomaversorgung

  • Suprapubischen Kathetern

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