Beratungsbesuch nach § 37.3 in München jetzt kostenlos anfragen
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für viele Pflegegeld-Empfänger verpflichtend. Wir kommen persönlich zu Ihnen nach Hause, beraten Sie individuell und senden den erforderlichen Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.

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Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah telefonisch bei Ihnen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und unsere tägliche Arbeit.
Wer benötigt einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch ist besonders wichtig für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige, Freunde oder private Pflegepersonen versorgt werden. In diesem Fall ist der Nachweis gegenüber der Pflegekasse regelmäßig erforderlich.
Kommen Sie zu uns nach Hause?
Ja, wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause in München. Der Beratungsbesuch findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt, damit wir die Pflegesituation realistisch einschätzen und Sie persönlich beraten können.
Was passiert nach dem Beratungsbesuch?
Nach dem Termin erstellen wir den erforderlichen Nachweis und senden diesen direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Unser Ziel ist, dass der Ablauf für Sie einfach, professionell und ohne zusätzlichen Aufwand funktioniert.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht rechtzeitig durchgeführt wird?
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, sollte der Beratungsbesuch regelmäßig und fristgerecht durchgeführt werden. Ohne den erforderlichen Nachweis kann es zu Rückfragen oder Problemen mit der Pflegekasse kommen. Deshalb empfehlen wir, den Termin rechtzeitig anzufragen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Nach dem Ausfüllen des Formulars meldet sich unser Team zeitnah bei Ihnen. Gemeinsam vereinbaren wir einen passenden Termin für den Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause. In der Regel versuchen wir, den Termin so schnell und unkompliziert wie möglich zu organisieren.
Muss ich den Nachweis selbst an die Pflegekasse senden?
Nein, darum kümmern wir uns für Sie. Nach dem Beratungsbesuch erstellen wir den erforderlichen Nachweis und senden diesen direkt an Ihre Pflegekasse. Dadurch ist der Ablauf für Sie besonders einfach und ohne zusätzlichen Papieraufwand.

