Häufige Fragen zum ambulanten Pflegedienst in München

Sie suchen einen ambulanten Pflegedienst in München für sich selbst oder einen Angehörigen? Rund um die Pflege zu Hause entstehen oft viele Fragen: Welche Leistungen übernimmt ein Pflegedienst? Benötige ich einen Pflegegrad? Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? Wie schnell kann die Versorgung beginnen?

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um ambulante Pflege, Grund- und Körperpflege, Behandlungspflege, Pflegegrad, Kosten und Pflegekasse.

Der Pflegedienst Neugebauer unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in München persönlich und direkt zu Hause. Gerne beraten wir Sie auch kostenlos und unverbindlich zu Ihrer individuellen Pflegesituation.

Allgemeine Fragen zur ambulanten Pflege in München

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen direkt in ihrer eigenen Wohnung. Je nach persönlichem Bedarf können Pflegekräfte beispielsweise bei der Körperpflege, beim Duschen, An- und Ausziehen, bei der Mobilität oder bei medizinisch notwendigen Maßnahmen helfen. Auch hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und die Entlastung pflegender Angehöriger können Teil der Versorgung sein.
Einen Überblick über unsere Leistungen als ambulanter Pflegedienst in München finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Professionelle Unterstützung kann sinnvoll werden, wenn alltägliche Tätigkeiten zunehmend schwerfallen oder nicht mehr sicher alleine durchgeführt werden können.

Typische Situationen sind Schwierigkeiten bei der Körperpflege, beim Duschen oder Anziehen, Unsicherheiten bei Medikamenten, eingeschränkte Mobilität oder eine zunehmende Belastung der pflegenden Angehörigen.

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation kann vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung zu Hause erforderlich sein.

Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

Zudem bieten wir Betreuung sowie verschiedene Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.

Die Häufigkeit der Pflegeeinsätze richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und den vereinbarten Leistungen. Je nach Situation kann Unterstützung beispielsweise mehrmals pro Woche, täglich oder auch mehrmals täglich erforderlich sein.

Bei der Planung berücksichtigen wir den persönlichen Bedarf, vorhandene ärztliche Verordnungen, den Pflegegrad und unsere aktuelle Tourenplanung.

Wie schnell eine Versorgung beginnen kann, hängt unter anderem vom Wohnort in München, dem benötigten Leistungsumfang und den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab.

Nach Ihrer Anfrage besprechen wir Ihre Situation persönlich und prüfen, wie eine passende Versorgung organisiert werden kann.

Wenn Sie aktuell Unterstützung suchen, finden Sie hier weitere Informationen zur Aufnahme neuer Patienten in München.

Wir versorgen Patientinnen und Patienten in München. Auf unserer interaktiven Münchner Stadtteil-Karte sehen Sie, wo wir im Einsatz sind. Ob eine Versorgung an Ihrer konkreten Adresse möglich ist, hängt von unserer aktuellen Tourenplanung und den benötigten Leistungen ab.

Teilen Sie uns einfach Ihre Postleitzahl und den ungefähren Pflegebedarf mit. Wir prüfen anschließend persönlich, welche Versorgung möglich ist.

Ja. Sehr häufig nehmen zunächst Kinder, Partner oder andere Angehörige Kontakt mit uns auf.

Sie können die Situation schildern und eine unverbindliche Anfrage für die pflegebedürftige Person stellen. Gemeinsam besprechen wir anschließend, welche Unterstützung benötigt wird und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Fragen zu Kosten, Pflegekasse und Krankenkasse

Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes lassen sich nicht pauschal festlegen. Sie hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden, wie häufig die Pflege erfolgt und ob die Leistungen über die Pflegekasse, Krankenkasse oder privat abgerechnet werden.

Vor Beginn der Versorgung besprechen wir den individuellen Pflegebedarf und informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Je nach Art der Leistung kommen unterschiedliche Kostenträger infrage.

Grund- und körperbezogene Pflegemaßnahmen können bei vorhandenem Pflegegrad im Rahmen der verfügbaren Pflegesachleistungen über die Pflegekasse finanziert werden.

Medizinische Behandlungspflege wird dagegen bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Genehmigung in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet.

Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden, können gegebenenfalls privat vereinbart werden.

Nicht für jede Leistung.

Für Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung, beispielsweise Grund- und Körperpflege, ist grundsätzlich ein entsprechender Pflegegrad relevant.

Für medizinische Behandlungspflege ist dagegen nicht der Pflegegrad entscheidend. Hier steht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund und in der Regel wird eine ärztliche Verordnung benötigt.

Mehr darüber erfahren Sie auf unserer Seite zur medizinischen Behandlungspflege in München.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können ambulante Pflegesachleistungen für einen zugelassenen Pflegedienst nutzen. Die Höhe des verfügbaren Budgets richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Pflegegrad 1 verfügt noch nicht über reguläre Pflegesachleistungen für die Grundpflege, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.

Welche Leistungen in Ihrem konkreten Fall über die Pflegekasse finanziert werden können, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Weitere Informationen zu Pflegegrad, Leistungen und Aufnahme finden Sie unter Pflegedienst München für neue Patienten.

Die Pflegekasse übernimmt Leistungen, die aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Leistungen der häuslichen Pflege bei vorhandenem Pflegegrad.

Die Krankenkasse ist dagegen insbesondere für medizinisch notwendige Leistungen zuständig. Dazu kann die ärztlich verordnete Behandlungspflege gehören, beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung.

Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn die gewünschten Pflegeleistungen über das vorhandene Budget der Pflegeversicherung hinausgehen oder eine Leistung nicht von der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse übernommen wird.

Auch zusätzliche Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen können je nach Situation privat vereinbart werden.

Wir besprechen vor Beginn der Versorgung transparent mit Ihnen, welche Kosten voraussichtlich übernommen werden und welche gegebenenfalls selbst getragen werden müssen.

Fragen zu Grundpflege und Behandlungspflege

Zur Grund- und Körperpflege gehören Unterstützungen bei alltäglichen pflegerischen Tätigkeiten.

Dazu können beispielsweise Hilfe beim Waschen und Duschen, beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Mobilität, beim Toilettengang oder bei der Nahrungsaufnahme gehören.

Ziel ist es, die vorhandene Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und ein sicheres Leben im eigenen Zuhause zu unterstützen.

Mehr zu den einzelnen Leistungen erfahren Sie auf unserer Seite zur Grundpflege in München.

Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden können und durch entsprechend qualifizierte Pflegekräfte durchgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Injektionen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände sowie Wund- und Verbandsversorgung.

Eine Übersicht der möglichen medizinischen Leistungen finden Sie unter Behandlungspflege in München.

Ja. Gerade nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt kann Unterstützung zu Hause notwendig werden.

Abhängig von der individuellen Situation kann dies beispielsweise Körperpflege, Unterstützung bei der Mobilität oder ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung betreffen.

Wenn bereits vor der Entlassung klar ist, dass Unterstützung benötigt wird, empfiehlt es sich, möglichst früh Kontakt mit einem ambulanten Pflegedienst aufzunehmen.

Fragen zum Pflegegrad

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Anschließend wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF.

Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Für die Einstufung wird nicht nur betrachtet, wie viel Zeit für die Pflege benötigt wird. Entscheidend ist insbesondere, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Bewertet werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.

Aus der Gesamtbewertung ergibt sich eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Für Anträge auf Pflegeleistungen gilt grundsätzlich eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen.

In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen, beispielsweise wenn sich die betroffene Person im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung befindet und die weitere Versorgung kurzfristig organisiert werden muss.

Vor der Begutachtung ist es hilfreich, wichtige Unterlagen zusammenzustellen. Dazu können Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte, Medikamentenpläne und Informationen über verwendete Hilfsmittel gehören.

Auch Angehörige sollten möglichst ein realistisches Bild davon vermitteln können, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Unterstützung notwendig ist.

Wichtig ist, die tatsächliche Alltagssituation zu beschreiben und Schwierigkeiten nicht aus Gewohnheit oder Bescheidenheit herunterzuspielen.

Bei der Begutachtung wird geprüft, in welchen Bereichen des täglichen Lebens die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welche Unterstützung benötigt wird.

Dabei werden Gespräche geführt und verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betrachtet. Die Ergebnisse fließen anschließend in ein Gutachten ein, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet.

Wenn bereits ein Pflegegrad vorhanden ist und sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

Anschließend erfolgt eine erneute Prüfung der aktuellen Pflegesituation.

Fragen für pflegende Angehörige

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.

Dabei wird die aktuelle Pflegesituation gemeinsam betrachtet. Pflegebedürftige und Angehörige erhalten praktische pflegefachliche Beratung und können Fragen zur Versorgung, zu Hilfsmitteln oder zu möglichen Entlastungsangeboten besprechen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungsbesuch regelmäßig nachweisen.

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Seite zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können bei Bedarf weiterhin auch vierteljährlich eine Beratung nutzen.

Bei Pflegegrad 1 kann ein Beratungsbesuch freiwillig einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend nicht selbst pflegen kann, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ersatzpflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Informieren Sie sich hier über unsere Möglichkeiten zur Verhinderungspflege und Entlastung pflegender Angehöriger.

Ja. Häusliche Pflege muss nicht ausschließlich durch Angehörige oder ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgen.

Je nach Pflegebedarf können Angehörige einen Teil der Versorgung selbst übernehmen und für andere Tätigkeiten Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen.

Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der individuellen Pflegesituation ab.

Weitere häufige Fragen

Ja. Menschen mit Demenz benötigen häufig eine Betreuung, die an ihre persönliche Situation, Gewohnheiten und kognitiven Fähigkeiten angepasst ist.

Neben pflegerischen Maßnahmen können insbesondere eine verlässliche Tagesstruktur, persönliche Betreuung und die Entlastung von Angehörigen eine wichtige Rolle spielen.

Mehr über unsere individuelle Unterstützung erfahren Sie auf der Seite zur Demenzbetreuung zu Hause in München.

Je nach vereinbarter Leistung kann auch hauswirtschaftliche Unterstützung angeboten werden.

Dazu können beispielsweise Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege oder die Reinigung des direkten Wohnbereichs gehören.

Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie unter hauswirtschaftliche Versorgung in München.

Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend nicht selbst pflegen kann, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder einer notwendigen Auszeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ersatzpflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Informieren Sie sich hier über unsere Möglichkeiten zur Verhinderungspflege und Entlastung pflegender Angehöriger.

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Entscheidend sind der Gesundheitszustand, der Pflegebedarf, die Wohnsituation und die Wünsche der betroffenen Person.

Ambulante Pflege kann vielen Menschen ermöglichen, trotz Unterstützungsbedarf weiterhin im vertrauten Zuhause zu leben. Bei einem sehr hohen oder dauerhaft nicht sicher abdeckbaren Versorgungsbedarf können jedoch auch andere Wohn- oder Versorgungsformen sinnvoll sein.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Unterstützung zu Hause realistisch organisiert werden kann.

Persönliche Beratung für ambulante Pflege in München

Jede Pflegesituation ist anders. Deshalb beraten wir Sie persönlich und schauen gemeinsam, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist.

Ob Grund- und Körperpflege, medizinische Behandlungspflege, Unterstützung im Alltag oder Entlastung für Angehörige – der Pflegedienst Neugebauer ist für Sie in München da.

Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Telefon: 089 / 451 51 550

Email: info@pflegedienst-neugebauer.de

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Ambulanter Pflegedienst Neugebauer GmbH

Bertsch Straße 1
81673 München

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Web: www.pflegedienst-neugebauer.de

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